GEBHARDSHAIN. Die Naturschutzinitiative und die POLLICHIA begrüßen die Entscheidung der Kreisverwaltung Altenkirchen außerordentlich, auf dem Hümmerich, in diesem wertvollen Landschafts- und Vogelschutzgebiet keine Windindustrieanlagen zu genehmigen. Die Kreisverwaltung hat damit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz den Stellenwert eingeräumt, der diesem in diesem wertvollen Gebiet zusteht und verantwortungsbewusst für Menschen, Natur, Heimat und Landschaft gehandelt.

„Denn Landschafts- und Vogelschutzgebiete dienen gerade dem Schutz unserer Landschaften und Vögel und nicht ihrer Industrialisierung“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative. „Unverbaute Landschaften sind ein wichtiger Teil des Naturschutzes, haben einen Wert an sich und sind für uns Menschen lebensnotwendig. Sonst verlieren wir im wahrsten Sinne des Wortes den Weitblick“. Aber nicht nur der Landschaftsschutz und der Erholungswert für die Menschen wäre durch diese Windindustrieanlagen unter die Räder gekommen. Die vier geplanten Anlagen sollten sogar innerhalb des „Vogelschutzgebietes Westerwald“ sowie in der Nähe des FFH-Gebiets „Sieg“ errichtet werden. Diese europäischen NATURA 2000-Gebiete dienen jedoch dem Zweck des länderübergreifenden Schutzes gefährdeter, wildlebender und heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Und nicht einem Industriegebiet im Wald. 80% der Bevölkerung lehnen Windenergieanlagen im Wald nach einer aktuellen EMNID Umfrage im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung sogar ab.

Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat bereits 2007 eine Empfehlung herausgegeben und diese 2015 bekräftigt, die einen Abstand der 10-fachen Anlagenhöhe, mindestens jedoch 1.00 m, zwischen EU-Vogelschutzgebieten und Windkraftanlagen vorsieht. Selbst in Rheinland-Pfalz ist eine Ausweisung von Windenergiestandorten in NATURA 2000 Gebieten prinzipiell untersagt, wenn „die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen“ würde, was hier der Fall wäre. Auch das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt, keine Windenergieanlagen in Natura 2000 Gebieten zu errichten.
„Hier steht einmal mehr eine bundesweit anerkannte Fachkonvention und die Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) im Gegensatz zu den Vorgaben in Rheinland-Pfalz“, machte Dipl. agr.-Ing. Gerhard Bottenberg, Länder- und Fachbeirat der NI deutlich. Und weiter: „Zumal das BfN erst kürzlich einen stärkeren Schutz für Fledermäuse beim Ausbau der Windenergie gefordert hat“.
Die Flächen in der Region Hümmerich beheimaten seltene und geschützte FFH-Tierarten wie den Rotmilan, die Abendsegler, die Rauhautfledermaus, die Zwergfledermaus, die Haselmaus und auch die Wildkatze.
Auch artenreiche Windwurfflächen und Altholzbestände, die eine große Bedeutung für die Biologische Vielfalt haben, wären betroffen gewesen. „Hinzu kommt, dass es sich beim Hümmerich um einen geeigneten und wertvollen Lebensraum für das Haselhuhn und den Schwarzstorch handelt“, erklärte Dipl. agr.-Ing. Gerhard Bottenberg, Länderbeirat der Naturschutzinitiative.
Schon im vergangenen Jahr hatten beide Naturschutzverbände eine Klage gegen die Anlagen angekündigt, sollte es zu einer Genehmigung kommen.