-mn- Es kann immer noch geparkt werden auf dem Limburger Neumarkt. Dass das Parkverbot noch nicht umgesetzt wird, hat mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung zu tun, mit dem der CityRing erreichen möchte, dass der Neumarkt nicht für Parkvorgänge gesperrt wird und bis zum Bürgerentscheid am 18. März 2018 weiterhin wie bisher genutzt werden kann.

Nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 4. Oktober, sollte das Parkverbot ab heute umgesetzt werden. Nun kann erst einmal weiter geparkt werden, zumindest während des kompletten Wochenendes. In dem Schreiben des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden, das über den Eilantrag zu entscheiden hat und die Stadt gestern zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte, heißt es, dass das Gericht  davon ausgeht, die Stadt werde bis zu einer Entscheidung von Vollstreckungshandlungen absehen. Diesem Hinweis kommt die Stadt nach. Kurzzeitig stand der Neumarkt am Freitagmorgen zum Parken nicht zur Verfügung. Die Verwaltung war davon ausgegangen, dass das Gericht noch gestern über den Eilantrag zugunsten der Stadt entscheiden und den Antrag ablehnen würde, da die zwischenzeitliche Umsetzung des Parkverbots keine vollendeten Tatsachen schaffe und damit die Durchführung des Bürgerentscheids nicht gefährde. Das Gericht selbst hatte der Stadt für eine Stellungnahme lediglich eine Frist von drei Stunden eingeräumt.

Nachdem am Freitagmorgen noch keine Entscheidung aus Wiesbaden vorlag, wurde der Neumarkt wieder zum Parken freigegeben. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden bleibt der Neumarkt vorerst als Parkplatz erhalten.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagt der Stadt Limburg, den Beschluss zur parkfreien Gestaltung des Neumarkts umzusetzen, der Platz muss weiterhin zum Parken zur Verfügung stehen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden kommt für die Stadt doch sehr überraschend. Wir werden uns die Entscheidung sehr genau anschauen, vor allem auch die Begründung. Wir ziehen natürlich eine Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem VGH in Betracht, heißt es in einer Erklärung der Limburger Stadtverwaltung.